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   VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17.TR   

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VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17.TR (https://dejure.org/2017,102669)
VG Trier, Entscheidung vom 27.09.2017 - 7 K 7611/17.TR (https://dejure.org/2017,102669)
VG Trier, Entscheidung vom 27. September 2017 - 7 K 7611/17.TR (https://dejure.org/2017,102669)
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Soweit er geltend macht, auch Angst vor einer ab dem Jahre 2014 ihm drohenden Einziehung zum Militärdienst gehabt zu haben, fehlt es - jenseits bestehender Zweifel, ob hierin bereits eine hinreichend konkrete Verfolgungshandlung im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG liegt - insoweit jedenfalls an einem erkennbaren oder auch nur behaupteten Verfolgungsgrund im Sinne des § 3b AsylG (vergl. insoweit OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16. OVG - , juris Rn. 142).

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16.OVG -, juris), die von anderen Obergerichten geteilt wird (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris; BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 2 1 . Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris), und welcher sich der erkennende Berichterstatter anschließt, genügen weder die Illegalität der Ausreise aus Syrien, der längere Auslandsaufenthalt und der Antrag auf internationalen Schutz im Ausland noch die sunnitische Glaubenszugehörigkeit, die Herkunft aus einer von der Regierung als oppositionsgeprägt erachteten Region oder die Tatsache, dass der Asylsuchende im wehrfähigen Alter ist, für sich genommen, um losgelöst von den individuellen Umständen des Einzelfalls bei einer hypothetischen Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung wegen zugeschriebener politischer Einstellung anzunehmen.

    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - im Zusammenhang mit einer möglicherweise begangenen Wehrdienstentziehung die Auffassung vertritt, Rückkehrern im militärdienstpflichtigen Alter (Wehrpflichtige, Reservisten), die sich durch Flucht ins Ausland einer in der Bürgerkriegssituation drohenden Einberufung entzogen haben, drohe bei der Einreise im Zusammenhang mit den Sicherheitskontrollen von den syrischen Sicherheitskräften in Anknüpfung an eine (unterstellte) oppositionelle Gesinnung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenrechtswidrige Behandlung, folgt der erkennende Berichterstatter dem aus den überzeugenden Ausführungen in der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG - nicht.

  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16.OVG -, juris), die von anderen Obergerichten geteilt wird (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris; BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 2 1 . Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris), und welcher sich der erkennende Berichterstatter anschließt, genügen weder die Illegalität der Ausreise aus Syrien, der längere Auslandsaufenthalt und der Antrag auf internationalen Schutz im Ausland noch die sunnitische Glaubenszugehörigkeit, die Herkunft aus einer von der Regierung als oppositionsgeprägt erachteten Region oder die Tatsache, dass der Asylsuchende im wehrfähigen Alter ist, für sich genommen, um losgelöst von den individuellen Umständen des Einzelfalls bei einer hypothetischen Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung wegen zugeschriebener politischer Einstellung anzunehmen.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war (Vorverfolgung), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ernsthafter Hinweis auf die Begründetheit seiner Furcht vor Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, jurisRn. 23, unter Hinweis auf: EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. [Abdulla u.a.] -, NVwZ 2010, 505, jurisRn.
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Ob eine Verfolgung droht, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1990 - 9 C 14.89 BVerwGE 85, 12, jurisRn.
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16.OVG -, juris), die von anderen Obergerichten geteilt wird (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris; BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 2 1 . Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris), und welcher sich der erkennende Berichterstatter anschließt, genügen weder die Illegalität der Ausreise aus Syrien, der längere Auslandsaufenthalt und der Antrag auf internationalen Schutz im Ausland noch die sunnitische Glaubenszugehörigkeit, die Herkunft aus einer von der Regierung als oppositionsgeprägt erachteten Region oder die Tatsache, dass der Asylsuchende im wehrfähigen Alter ist, für sich genommen, um losgelöst von den individuellen Umständen des Einzelfalls bei einer hypothetischen Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung wegen zugeschriebener politischer Einstellung anzunehmen.
  • VG Stade, 02.11.2016 - 10 A 2183/16

    Berücksichtigung der gegenwärtigen politischen Verhältnisse in Syrien im Rahmen

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Von den obigen Ausführungen unberührt bleibt grundsätzlich jedoch die Frage, ob sich die genannten Sonderrisikofaktoren aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls in der Zusammenschau zu einer beachtlichen hypothetischen Verfolgungswahrscheinlichkeit vereinen können, weil sich der individuelle Asylsuchende hierdurch von der Masse der hypothetischen Rückkehrer derart abhebt, dass ihm potenziell eine besondere Aufmerksamkeit der syrischen Sicherheitskräfte zuteil wird (vgl. hierzu auch: VG Stade, Urteil vom 2. November 2016 - 10 A 2183/16 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16.OVG -, juris), die von anderen Obergerichten geteilt wird (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. November 2016 - 3 LB 17/16 -, juris; BayVGH, Urteil vom 12. Dezember 2016 - 21 B 16.30338 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 2. Februar 2017 - 2 A 515/16 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 2 1 . Februar 2017 - 14 A 2316/16.A -, juris), und welcher sich der erkennende Berichterstatter anschließt, genügen weder die Illegalität der Ausreise aus Syrien, der längere Auslandsaufenthalt und der Antrag auf internationalen Schutz im Ausland noch die sunnitische Glaubenszugehörigkeit, die Herkunft aus einer von der Regierung als oppositionsgeprägt erachteten Region oder die Tatsache, dass der Asylsuchende im wehrfähigen Alter ist, für sich genommen, um losgelöst von den individuellen Umständen des Einzelfalls bei einer hypothetischen Rückkehr nach Syrien mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung wegen zugeschriebener politischer Einstellung anzunehmen.
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 12.12.2016 - 21 B 16.30372 - im Zusammenhang mit einer möglicherweise begangenen Wehrdienstentziehung die Auffassung vertritt, Rückkehrern im militärdienstpflichtigen Alter (Wehrpflichtige, Reservisten), die sich durch Flucht ins Ausland einer in der Bürgerkriegssituation drohenden Einberufung entzogen haben, drohe bei der Einreise im Zusammenhang mit den Sicherheitskontrollen von den syrischen Sicherheitskräften in Anknüpfung an eine (unterstellte) oppositionelle Gesinnung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenrechtswidrige Behandlung, folgt der erkennende Berichterstatter dem aus den überzeugenden Ausführungen in der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom 16.12.2016 - 1 A 10922/16.OVG - nicht.
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat beziehungsweise von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war (Vorverfolgung), ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein ernsthafter Hinweis auf die Begründetheit seiner Furcht vor Verfolgung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - 10 C 5.09 -, BVerwGE 136, 377, jurisRn. 23, unter Hinweis auf: EuGH, Urteil vom 2. März 2010 - C-175/08 u.a. [Abdulla u.a.] -, NVwZ 2010, 505, jurisRn.
  • VG Düsseldorf, 24.01.2017 - 17 K 9400/16

    Kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylbewerber

    Auszug aus VG Trier, 27.09.2017 - 7 K 7611/17
    Rein spekulative Erwägungen reichen nicht aus, um mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit von einer Verfolgung auszugehen (vgl. Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 2. Januar 2017 (48808), Ziff. 2.a., b., 3. b.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24.1.2017, - 17 K 9400/16.A - juris).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 10 C 33.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Vorabentscheidung; überschießende

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